Anfang März 2008 ist die neue EN Norm 15567 veröffentlicht worden, welche die Mindestanforderungen für Seilgartenanlagen und deren Betrieb festlegt.
Bei dieser europäischen Hochseilgartennorm geht es sowohl um Anforderungen an verwendete Baumaterialien und persönlichen Schutzausrüstungen, als auch um verwaltungsspezifische Regelungen.
EN-15567-I behandelt Anforderung an die Konstruktion und an Prüfverfahren.
EN-15557-II beschreibt Anforderungen an den Betrieb.
Es sind diverse Unterlagen vorgeschrieben, welche zur Einsicht bereitgehalten werden müssen:
Sämtliche Inspektionen (vor Inbetriebnahme, visuelle, operative und regelmäßig wiederkehrende) müssen dokumentiert sein. und dürfen nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
In den Unterlagen muss die Häufigkeit und das Verfahren für die Inspektion und Wartung der Geräte festgelegt sein.
Dem Betreiber obliegt die Informationspflicht (Beschränkungen, Beschreibung der Aktivität, usw.) gegenüber Benutzern und Besuchern und er muss die Eignung der Mitarbeiter gewährleisten. Selbst der Ablauf der Einweisung auf dem Übungsparcour ist festgelegt.
Eine Evakuierung muss aus jedem Teil der Anlage möglich sein.
Bei Selbstsicherungsanlagen muss garantiert sein, dass die Besucher jederzeit beobachtet werden und Kontakt zu Betreuern aufnehmen können. Die ersten 5 Stationen sind zu beaufsichtigen.
Die genannten Punkte sind nur ein kleiner Auszug der Norm 15567-1 bzw -2. Wenn Sie Interesse haben, Ihren Seilgarten normgerecht zu gestalten, beraten wir Sie gerne.